Privatgutachten werden außergerichtlich für eine Person oder ein Unternehmen erarbeitet und dienen der Klärung verschiedener Sachverhalte im privatrechtlichen Vertragsverhältnis.
verwandte Bezeichnungen :
- Parteigutachten
- außergerichtliches Gutachten
Ziel : Fachliche Beratung und event.
Hilfe zur Entscheidungsfindung
für den Auftraggeber.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wurde durch die Kammer vereidigt und hat sich verpflichtet Neutral und Objektiv zu handeln. Der Begriff ist rechtlich geschützt. Der Sachverständige leistet in Gerichtsverfahren eine Art Hilfestellung um unter fachlichen und technischen Gesichtspunkten Fragen zur Entscheidungsfindung für das Gericht zur Verfügung zu stellen.
Durch eine dritte Person ( Gutachter ) können zwei Parteien rechtliche Streitigkeiten, einzelne Rechts und Tatsachen fragen verbindlich klären lassen. Die beiden Parteien treffen hierzu eine Vereinbarung.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist verpflichtet die Schweigepflicht gegenüber dritten wirken zu lassen. Das erstellte Gutachten oder auch Informationen aus dem Gutachten ist Teil der Schweigepflicht.
- sachkundig
- objektiv
- vertrauenswürdig
Andre´ Stephan
Schornsteinfegermeister
von der Handwerkskammer Chemnitz
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Schornsteinfegerhandwerk
Hauptstraße 73
09548 Kurort Seiffen
Tel. 037362/87690
Fax.037362/881284
Andre Stephan
zweites Büro
Oststraße 4
09241 Mühlau
Tel. 01739427950